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C. Ertragsteuerliche Folgen nach allgemeinem Steuerrecht

Walter14. AuflJänner 2024

687
Nach allgemeinem Steuerrecht stellt die Realteilung grundsätzlich einen Veräußerungsvorgang dar (§ 24 Abs 7 EStG). Unterliegt die Realteilung jedoch dem Anwendungsbereich des UmgrStG, wird das allgemeine Steuerrecht in seiner Anwendung verdrängt. Eine Gewinnrealisierung hat dann grundsätzlich zu unterbleiben (vgl § 24 Abs 7 EStG).

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