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G. Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die übernehmende Personengesellschaft

Walter14. AuflJänner 2024

I. Rückwirkungsfiktion – Wertansätze – Buchgewinne und -verluste

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Unabhängig von der zivilrechtlichen Übertragung des Zusammenschlussvermögens gilt ertragsteuerlich das Vermögen mit Beginn des dem Zusammenschlussstichtag folgenden Tages als der übernehmenden Personengesellschaft übertragen (sog „Rückwirkungsfiktion“, § 25 Abs 2 UmgrStG). Für die Bewertung des übernommenen Vermögens ist zwischen dem unternehmensrechtlichen und dem steuerlichen Wertansatz zu unterscheiden.

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