Wird im Zuge des Zusammenschlusses ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen, ist unternehmensrechtlich zum Zusammenschlussstichtag eine Bilanz für den gesamten Betrieb zu erstellen. Die Bilanz ist nach den auf den letzten Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu erstellen.