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C. Ertragsteuerliche Folgen nach allgemeinem Steuerrecht

Walter14. AuflJänner 2024

560
Außerhalb des Anwendungsbereiches des UmgrStG ist hinsichtlich der steuerlichen Folgen zu unterscheiden (§ 24 Abs 7 EStG, § 24 Abs 2 UmgrStG jeweils idFd AbgÄG 2023):

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