Unter dem Begriff „Zusammenschluss“ versteht man die Vereinigung von Personen zu einer Personengesellschaft des Zivil- oder Unternehmensrechtes, bei der auf die Personengesellschaft Vermögen übertragen wird und hierfür als Gegenleistung ausschließlich Gesellschaftsrechte gewährt werden. Vom Begriff umfasst sind dabei nicht nur die Fälle, in denen eine Personengesellschaft neu gegründet wird (Zusammenschluss zur Neugründung), sondern auch jene Fälle, durch welche die Personengesellschaft personell erweitert oder beteiligungsmäßig verändert wird (Zusammenschluss zur Aufnahme).