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Umgründungssteuerrecht 2024, Walter
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I. Sonstige Rechtsfolgen der Einbringung
Walter
14. Aufl
Jänner 2024
Inhalt
Äquivalenzverletzung
Lohnsteuer
Umsatzsteuer
Kommunalsteuer
Gebühren
Grunderwerbsteuer
Einlagenstand nach § 4 Abs 12 EStG
Innenfinanzierung nach § 4 Abs 12 Z 4 EStG
I. Äquivalenzverletzung
Walter
, Umgründungssteuerrecht 2024
14
(2024) Rz 534
534
Eine Äquivalenzverletzung liegt vor, wenn der Wert des eingebrachten Vermögens vom Wert der als Gegenleistung gewährten Anteile abweicht. Eine
<i>Walter</i>, Umgründungssteuerrecht 2024<sup>Aufl. 14</sup> (2024), Seite 221
Seite 221
Äquivalenzverletzung hindert die Anwendung des Art III UmgrStG nicht (zu den Folgen einer Äquivalenzverletzung siehe auch oben Tz 158 f).
Walter
, Umgründungssteuerrecht 2024
14
(2024) Rz 535
535
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