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Sonderfall: Überweisungen an Finanzämter

Hackl1. AuflMärz 2015

Die Finanzverwaltung ist zur richtigen Buchung von Zahlungseingängen auf den Abgabenkonten der Steuerzahler in besonderem Ausmaß auf richtige und vollständige Angaben wie zB Abgabenkontonummer, Abgabenart, Zeitraum und Betrag angewiesen. Derzeit müssen täglich Unmengen von Imagebelegen gelesen und händisch eingegeben werden. Verständlicherweise ist die Finanzverwaltung alles andere als erfreut darüber, dass ab Februar 2016 bei Verwendung von Zahlungsanweisungen die Banken keine Imagedateien mehr weiterleiten und besorgt über ein allfällig daraus entstehendes Chaos.

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