Art 16 Abs 3 der EU-SEPA-Verordnung Nr 260/2012 , www.oenb.at/Zahlungsverkehr/SEPA/Rechtliche-Grundlagen
Art 16 Abs 3 der EU-SEPA-Verordnung Nr 260/2012 , www.oenb.at/Zahlungsverkehr/SEPA/Rechtliche-Grundlagen
Im Zuge der sogenannten SEPA-Umstellung wurden die Überweisungsträger der Banken vereinheitlicht und sind Überweisungen (abgesehen von wenigen restlichen Ausnahmen) nur mehr elektronisch (Telebanking, Internet-Banking/Online-Banking/Netbanking) oder mittels “Zahlungsanweisung“ möglich.
