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Höchstfristen der Untersuchungshaft (Nimmervoll)

Nimmervoll3. AuflMärz 2018

XVII. Höchstfristen der Untersuchungshaft

1. Allgemeines

Bis zum Beginn der Hauptverhandlung18911891Vgl dazu ErläutRV 25 BlgNR 22. GP 227 bzw JAB 1422 BlgNR 15. GP 2. darf die Untersuchungshaft nach der gesetzlichen Konzeption bestimmte („feste“, dh nicht verlängerbare18921892JAB 1157 BlgNR 18. GP 15.) Höchstfristen nicht übersteigen (§ 178 Abs 1).18931893Vgl zu den Gründen hiefür ErläutRV 39 BlgNR 12. GP 28 f.

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