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Weitere Haftentscheidungen (Nimmervoll)

Nimmervoll3. AuflMärz 2018

XII. Weitere Haftentscheidungen

1. Erste Haftverhandlung

Längstens 14 Tage nach Verhängung der Untersuchungshaft sind die Haftvoraussetzungen (neben der stetigen Angemessenheitsprüfung des § 177 Abs 2) erstmals zwingend zu überprüfen, dazu ist die erste Haftverhandlung durchzuführen.

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