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XII. Amtsniederlegung (Frotz/Schörghofer)

Frotz/Schörghofer2. AuflJuli 2016

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Liegt ein gravierender und dauerhafter und deshalb mit Hilfe des soeben beschriebenen Instrumentariums nicht bewältigbarer Interessenkonflikt vor, ist das Aufsichtsratsmitglied – bei sonstiger Haftung – zur Niederlegung des Amts verpflichtet.8484Vgl Enzinger, Interessenkonflikt 68; Fischer in GS Duden 55 (66); Habersack in Münch-Komm AktG4 § 103 Rz 59 f; Harrer, Haftungsprobleme 116 f; Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 92 Rz 91; Kalss in Kalss/Nowotny/Schauer, Gesellschaftsrecht Rz 3/574; Kastner in FS Strasser 843 (851); Krebs, Interessenkonflikte 180 ff; Lutter/Krieger/Verse, Rechte und Pflichten6 § 12 Rz 900, 927; Nitsche in FS Krejci 751 (768); Oberhofer, Die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats 101 f; Rauter in Straube/Ratka/Rauter, GmbHG § 30b Rz 61; Scholderer, NZG 2012, 168 (175); Seibt in FS Hopt 1363 (1383 f); Spindler in Spindler/Stilz, AktG3 § 103 Rz 63 mwN; Wardenbach, AG 1999, 74 (76 f); vgl aber Singhof, AG 1998, 318 (323 ff). Die anderen Aufsichtsratsmitglieder haben auf das interessenverfangene Aufsichtsratsmitglied dahingehend einzuwirken. Ist dieses säumig, hat der restliche Aufsichtsrat dafür zu sorgen, dass das Aufsichtsratsmitglied abberufen wird.8585 Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 92 Rz 91; Kittel, Handbuch 126; Oberhofer, Die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats 102. Zu beachten ist hierbei freilich, dass weder das Aktien- noch das GmbH-Recht ein „Selbstreinigungsrecht“ des Aufsichtsrats vorsieht (siehe für die AG M Doralt Rz 8/148 ff). Die Amtsniederlegung ist ultima ratio und nur dann erforderlich, wenn der Interessenkonflikt nicht anders gelöst werden kann.8686Vgl Lutter/Krieger/Verse, Rechte und Pflichten6 § 12 Rz 900; Seibt in FS Hopt 1363 (1384). Die Niederlegung des Aufsichtsratsamts wird etwa im Fall der Organstellung in einem Unternehmen notwendig sein, das wesentlicher Konkurrent in einem Kerngeschäftsbereich des Unternehmens, dessen Aufsichtsrat das betroffene Mitglied angehört, ist (siehe Rz 25).

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