vorheriges Dokument
nächstes Dokument

XI. Ablehnung der Bestellung (Frotz/Schörghofer)

Frotz/Schörghofer2. AuflJuli 2016

46
Tritt ein permanenter und unüberbrückbarer Interessenkonflikt bereits vor der Bestellung zum Mitglied des Aufsichtsrats zutage, so ist das potentielle Mitglied dazu verpflichtet, die Bestellung abzulehnen (siehe allgemein zur Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats einer AG M Doralt Rz 8/1 ff, einer GmbH Heidinger Rz 40/16 ff).8383 Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 86 Rz 66. Im Fall einer gerichtlichen Bestellung (§§ 30d GmbHG, 89 AktG) hat das Gericht ein Aufsichtsratsmitglied erst gar nicht zu bestellen, wenn sich ein dauerhafter und unüberbrückbarer Interessenkonflikt abzeichnet (OLG Schleswig 26.4.2004, 2 W 46/04, ZIP 2004, 1143; LG Hannover 12.3.2009, 21 T 2/09, ZIP 2009, 761; vgl zu dieser Entscheidung Bürgers/Schilha, AG 2010, 221 [221 ff]).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!