vorheriges Dokument
nächstes Dokument

X. Verlagerung in Ausschüsse (Frotz/Schörghofer)

Frotz/Schörghofer2. AuflJuli 2016

45
In Einzelfällen, insbesondere bei länger andauernden Projekten, könnte auch daran gedacht werden, bestimmte Angelegenheiten in Ausschüsse mit Beschlusskompetenz zu verlagern, denen das interessenverfangene Aufsichtsratsmitglied nicht angehört (siehe allgemein zu Ausschüssen des Aufsichtsrats Schimka Rz 29/1 ff).8282Vgl Marsch-Barner in Semler/v. Schenck, Arbeitshandbuch4 § 13 Rz 181; ausführlich Mense, Interessenkonflikte 236 ff.

Seite 830

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!