11.1 Stundung und Ratenzahlung
Auf Antrag kann das FA Steuerbeträge stunden oder eine Ratenzahlung bewilligen. Diese Zahlungserleichterungen werden bewilligt, wenn die sofortige (volle) Bezahlung mit erheblichen Härten verbunden wäre und durch den Aufschub die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet wird. Der Antrag muss eine Begründung enthalten (zB vorübergehende Zahlungsnot, Krankheit) und ist seit 1. 1. 2002 gebührenfrei.
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