Ergibt sich auf dem Abgabenkonto eine Gutschrift, so kann der Steuerpflichtige per Post oder Finanzonline die Auszahlung beantragen (gebührenfrei), vgl Formular AS 32.
Die Abgabenbehörde kann den Rückzahlungsbetrag um Abgabenschulden, die in den nächsten drei Monaten zu begleichen sind, kürzen.4037