Bringt der Steuerpflichtige eine mängelfreie Beschwerde ein, entscheidet das FA darüber mit Beschwerdevorentscheidung. Bekommt der Steuerpflichtige in der Beschwerdevorentscheidung Recht (Stattgabe, Gegenteil: Abweisung), so kann er sich freuen, denn es handelt sich ungeachtet der Bezeichnung „Beschwerdevorentscheidung“ um einen vollwertigen Bescheid, der nach Verstreichen der einmonatigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig wird.
