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7 Weitere Rechtsmittel

Jilch6. AuflJänner 2022

Bringt der Steuerpflichtige eine mängelfreie Beschwerde ein, entscheidet das FA darüber mit Beschwerdevorentscheidung. Bekommt der Steuerpflichtige in der Beschwerdevorentscheidung Recht (Stattgabe, Gegenteil: Abweisung), so kann er sich freuen, denn es handelt sich ungeachtet der Bezeichnung „Beschwerdevorentscheidung“ um einen vollwertigen Bescheid, der nach Verstreichen der einmonatigen Rechtsmittelfrist rechtskräftig wird.

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