Soll der Zahlungstermin hinausgeschoben werden, ist zusätzlich neben der Beschwerde (spätestens am Fälligkeitstag der Abgabe) ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung (oder ein Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung) erforderlich. Im Falle einer Abweisung berechnet die Finanz aber die jeweils gültigen Aussetzungszinsen (Basiszinssatz + 2%).
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