Fehlt einem Steuerbescheid eine Begründung ganz oder teilweise, so kann der Steuerpflichtige einen Antrag auf Ergänzung der fehlenden Begründung stellen. Dieser Antrag kann erforderlich sein, um nach Übermittlung der Besteuerungsgrundlagen den Bescheid („Spruch“) auf seine Richtigkeit überprüfen zu können und allenfalls eine Beschwerde einzubringen. Durch einen solchen Antrag wird die Beschwerdefrist (genauso wie bei einem Ansuchen um Verlängerung der Rechtsmittelfrist) gehemmt.
