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J Generelle Vorsteuerberichtigung

Jilch6. AuflJänner 2022

1 Vorsteuerberichtigung bis 31. 12. 2013

Der Übergang von der Regelbesteuerung zur Umsatzsteuerpauschalierung und umgekehrt in einem Land- und Forstwirtschaftsbetrieb stellte für sich allein bis 31. 12. 2013 noch keine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse dar, sodass keine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen war.36913691 Weinberger, SWK 1989, A II 39; VwGH 3. 11. 1986, 85/15/0225, ÖStZB 1987, 357. UStR 2856, UStR 2074. Gem § 22 Abs 1 UStG sind die Bestimmungen des § 12 Abs 10 und 11 nur bei Änderungen im Zusammenhang mit unecht steuerbefreiten Umsätzen anzuwenden – Scheiner-Kolacny-Caganek, Anm 140 zu § 22. Das UStG 1994 folgt bis 31. 12. 2013 dieser Rspr.36923692Vgl Scheiner-Kolacny-Caganek-Zehetner, Umsatzsteuergesetz 1994, 122 und Ruppe-Achatz, UStG5, Tz 46 zu § 22.

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