1 Vorsteuerberichtigung bis 31. 12. 2013
Der Übergang von der Regelbesteuerung zur Umsatzsteuerpauschalierung und umgekehrt in einem Land- und Forstwirtschaftsbetrieb stellte für sich allein bis 31. 12. 2013 noch keine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse dar, sodass keine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen war.3691 Das UStG 1994 folgt bis 31. 12. 2013 dieser Rspr.3692