1 Grundzüge der freiwilligen Umsatzsteuerverrechnung
Jeder nichtbuchführungspflichtige LuF bis € 400.000 Umsatz kann gegenüber dem FA erklären, dass die Besteuerung seiner Umsätze nicht nach den Durchschnittssätzen, sondern nach den allgemeinen Vorschriften des UStG (Regelbesteuerung, „Normalbesteuerung“) erfolgen soll. Der L hat dann die eingenommene USt (monatlich bzw vierteljährlich) an das FA abzuliefern und kann gleichzeitig die USt (Vorsteuer) zurückfordern, die in Einkaufsrechnungen für den Betrieb (zB für Betriebsmittel und Investitionen) enthalten ist (Aufzeichnungspflicht).3620
