Die Steuerschuld entsteht bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (sogenannte Ist-Besteuerung) grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem das Geld zugeflossen ist. Solange der Unternehmer daher für seine Leistung kein Entgelt erhalten hat, ist auch keine USt zu entrichten. Für nichtbuchführungspflichtige LuF ist grundsätzlich die Ist-Besteuerung vorgesehen.3615
