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H Antrag zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Jilch6. AuflJänner 2022

Die Steuerschuld entsteht bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (sogenannte Ist-Besteuerung) grundsätzlich mit Ablauf des Monats, in dem das Geld zugeflossen ist. Solange der Unternehmer daher für seine Leistung kein Entgelt erhalten hat, ist auch keine USt zu entrichten. Für nichtbuchführungspflichtige LuF ist grundsätzlich die Ist-Besteuerung vorgesehen.36153615§ 17 Abs 2 UStG 1994; vgl ÖStZ 1996, 518. Unabhängig davon erfasst die Umsatzsteuerpauschalierung die im Besteuerungszeitraum angefallenen Lieferungen und Leistungen und stellt somit eine „Besteuerung nach vereinbarten Entgelten“ dar, vgl VwGH 24. 10. 2019, Ro 2018/15/0021, UStR 2918.

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