(19) Beschluss gem § 60 Abs 1 und Abs 2 ZPO
Beschluss, mit welchem dem Kläger der Erlag einer Sicherheitsleistung für die Prozesskosten in bestimmter Höhe (aktorische Kaution) auferlegt wird oder der darauf abzielende Antrag des Beklagten abgewiesen wird.

