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D. Beschlüsse zur Bevollmächtigung

Pochmarski/Lichtenberg1. AuflApril 2006

(13) Beschluss gem § 29 Abs 3 ZPO

Beschluss, mit dem gem §§ 29 Abs 3, 84 ZPO Klagen oder Schriftsätze, die von Winkelschreibern45)45)Zum Begriff des Winkelschreibers siehe Zib in Fasching/Konecny II/12 Rz 22 zu § 29. eingebracht werden, der Partei mit der Aufforderung zurückgestellt werden, selbst aufzutreten oder einen anderen Bevollmächtigten zu nennen.

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