(13) Beschluss gem § 29 Abs 3 ZPO
Beschluss, mit dem gem §§ 29 Abs 3, 84 ZPO Klagen oder Schriftsätze, die von Winkelschreibern45) eingebracht werden, der Partei mit der Aufforderung zurückgestellt werden, selbst aufzutreten oder einen anderen Bevollmächtigten zu nennen.

