1. Einleitung
Im Gegensatz zur Berufung finden sich in der ZPO weder gesetzliche Anordnungen für die Inhaltserfordernisse des Rekurses noch Verweisungen auf die Inhaltserfordernisse anderer Rechtsmittel. Daher ist es in Lehre und Rsp strittig, inwiefern besondere Inhaltserfordernisse verlangt werden müssen und worauf sich diese Forderung nach Inhaltserfordernissen stützen kann.

