Allgemein werden Rechtsmittel sowie Rechtsbehelfe in die Gruppen der ordentlichen und außerordentlichen, devolutiven und remonstrativen, suspensiven und nicht suspensiven, einseitigen und zweiseitigen, vollen und beschränkten, aufhebenden und abändernden, selbständigen und vorbehaltenen sowie sofort statthaften und anzumeldenden Rechtsmittel unterteilt.1)

