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III. Kennzeichen des Rekurses als Rechtsmittel im engeren Sinn

Pochmarski/Lichtenberg1. AuflApril 2006

Allgemein werden Rechtsmittel sowie Rechtsbehelfe in die Gruppen der ordentlichen und außerordentlichen, devolutiven und remonstrativen, suspensiven und nicht suspensiven, einseitigen und zweiseitigen, vollen und beschränkten, aufhebenden und abändernden, selbständigen und vorbehaltenen sowie sofort statthaften und anzumeldenden Rechtsmittel unterteilt.1)1)Vgl dazu eingehend Pochmarski/Lichtenberg, Die Berufung in der Zivilprozessordnung [Ein Handbuch für die Praxis], Seite 2 ff.

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