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V. Arbeitslosenversicherung (Neumayr)

Neumayr3. AuflMai 2025

Auch das Arbeitslosenversicherungsrecht kennt gewisse Sonderregelungen iZm der Existenz einer Familie des Leistungsempfängers. Die wichtigsten betreffen die Zumutbarkeit der vermittelten Tätigkeit iZm gesetzlichen Betreuungspflichten (§ 9 Abs 2 AlVG) sowie den Anspruch des Leistungsempfängers auf Familienzuschläge (§ 20 AlVG).

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