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IX. Modell des Detektivkostenersatzes pro futuro (Wagner)

Wagner3. AuflMai 2025

Wird diese verfehlte Rsp nicht bald abgeschnitten, so besteht die Gefahr eines Geschäftsmodells „findiger“ Detekteien, wonach sich diese den Schadenersatzanspruch des Ehepartners gegen den Dritten schon bei Auftragserteilung, abtreten lassen und diesen beim Dritten einklagen. Das alles ist nicht abwegig – denkt man etwa an die selbstberufenen „Erbensucher“ oder „Plagiatsjäger“. Ebenso könnten selbstberufene „Treuejäger“ mit (Haus-)Frauen bzw (Haus-)Männern von Männern oder Frauen in gehobener Position Kontakt aufnehmen und zB das Arbeitsumfeld/das Freizeitverhalten der zuletzt Genannten „durchleuchten“. Ein „Observationserfolg“ wird oftmals eintreten. Das alles ist nicht nur abschreckend und abstoßend, sondern beruht, wie gezeigt wurde, auf einer Rsp contra legem. Einen Beitrag zur (angestrebten?) Stabilität von Ehen vermag die Verfasserin darin nicht zu erblicken.

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