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VI. Kinderzeugung im Rahmen der Ehestörung (Wagner)

Wagner3. AuflMai 2025

Gewisse Dimensionen der Eltern-Kind-Beziehung, wie etwa Abstammung, Aufenthaltsbestimmung, gehen über relative Rechte hinaus, wirken also tatsächlich absolut gegenüber jedermann. Deshalb kann die Rsp zum Ersatz der Detektivkosten gegen den Ehestörer in keiner Weise mit den Ehelichkeitsbestreitungskosten in Verbindung gebracht werden. Der Grund des Zuspruchs der Ehelichkeitsbestreitungskosten ist das rechtlich anerkannte Interesse am Umstand der „wahren Vaterschaft“, die vermögensrechtliche Ansprüche und Pflichten (Unterhaltsansprüche etc) nach sich zieht und sich –

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bei während aufrechter Ehe gezeugten Kindern – in der Verletzung der Treuepflicht manifestiert. Hier lässt sich iZm den Kosten der Ehelichkeitsbestreitung, aber auch aufgewandten Unterhaltskosten7777Der Ersatz kann auch über § 1042 ABGB begehrt werden., eine vermögensrechtliche Dimension der Treuepflichtverletzung tatsächlich feststellen.

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