In konstanter Rsp19 und offensichtlich aus voller Überzeugung judiziert der OGH konträr zu den oben dargelegten Prinzipien und den anderen persönlichen Ehewirkungen20 zur ehelichen Treue: In stRsp anerkennt der OGH einen Anspruch des verletzten Ehegatten auf Ersatz angemessener Überwachungskosten sowohl gegen den treulosen Ehegatten und gegen intim-verkehrende Ehestörer, als auch gegen rein freundschaftlich-verbundene Personen (anderen Geschlechts). Detektivkosten, die iZm der Nachweisführung der Verletzung der ehelichen Treuepflicht stehen, können sowohl während aufrechter Ehe als auch nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft nicht nur vom untreuen Ehe Seite 991
