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IV. Die mietrechtliche Absicherung der nächsten Angehörigen im Trennungsfall (Mondel)

Mondel3. AuflMai 2025

A. Die Absicherung des Ehegatten/eingetragenen Partners, der Kinder und Geschwister

1. § 12 MRG – Allgemeines und Anwendungsbereich

Die einschlägige Norm des § 12 Abs 1 und 2 MRG8686Abs 3 betrifft Seniorenwohnungen und ist damit für den gegenständlichen Beitrag nicht relevant. lautet wie folgt:

Seite 927

Abtretung des Mietrechts.

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