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V. Exkurs: Die Absicherung nächster Angehöriger nach dem Kleingartengesetz (Mondel)

Mondel3. AuflMai 2025

A. Die Absicherung im Todesfall

§ 15 KlGG127127IdF BGBl I 1999/147. als einschlägige Norm lautet wie folgt:

Seite 932

Tod des Unterpächters.

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