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V. Unterschiede und Gemeinsamkeiten zur Obsorge iSd Dritten Hauptstücks (Deixler-Hübner/Meisinger)

Deixler-Hübner/Meisinger3. AuflMai 2025

Die Regelungen des Dritten Hauptstücks sind grds auch iZm der Obsorge nach dem Vierten Hauptstück (uU analog) anzuwenden, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen werden8080ErläutRV 296 BlgNR 21. GP 74. – siehe beispielsweise § 173 ABGB und § 213 Abs 2 ABGB zu medizinischen Behandlungen (hierzu VI.A.2.).

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