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VI. Zeitrahmen der Vorschussgewährung (§ 8 UVG) (Neuhauser/Uitz)

Neuhauser/Uitz3. AuflMai 2025

A. Grundlagen

Die antragsgebundene Bewilligung585585„Angleichungsanträge“ nach erfolgter Vorschussherabsetzung lässt die Judikatur in analoger Anwendung des § 19 Abs 2 UVG auch rückwirkend mit Wegfall des Einschränkungsgrundes zu: 3 Ob 27/97k; 6 Ob 183/99a; 7 Ob 176/99d; auch der Rückwandlungsantrag auf Zuerkennung von Titelvorschüssen nach § 7 Abs 2 UVG ist rückwirkend zulässig: Neumayr in Schwimann/Kodek, ABGB5 § 8 UVG Rz 2. der Ausschüttung von Unterhaltsvorschüssen muss nach § 8 Satz 1 UVG für den Beginn jenes Monats58658610 Ob 19/13m; 10 Ob 17/14v; 10 Ob 23/14a; 10 Ob 54/14k; 10 Ob 44/23b; LGZ Wien 44 R 216/17s EFSlg 154.468. erfolgen, in dem der Antrag587587Zum Erfordernis der Spezifikation der Unterhaltsvorschussarten 1 Ob 643/94; 1 Ob 644/94; Neumayr in Schwimann/Kodek, ABGB5 § 8 UVG Rz 3. Gleichwohl ist nicht ausgeschlossen, dass in einem Antrag verschiedene Unterhaltsvorschussarten begehrt werden: 9 Ob 218/97t. des Kindes beim zuständigen Pflegschaftsgericht588588Es kommt auf das Einlangen bei Gericht und nicht auf die Absendung durch den Antragsteller an: 10 Ob 19/13m; 10 Ob 17/14v; 10 Ob 54/14k; 10 Ob 33/22h; LGZ Wien 44 R 216/17s EFSlg 154.468; LG Krems an der Donau 2 R 118/20w EFSlg 164.633. einlangt.589589Aufgrund der Maßgeblichkeit des Einlangens des Antrages zählt das Datum seiner ursprünglichen Einbringung auch für den Fall seiner Verbesserungsbedürftigkeit, wenn die Verbesserung rechtzeitig (gegebenenfalls infolge eines Verbesserungsauftrages) erfolgt: 10 Ob 17/14v; 10 Ob 33/22h. Ob die Unterhaltsgewährungsvoraussetzungen exakt an diesem Monatsersten erfüllt waren oder nicht, ist nach § 8 Satz 1 UVG irrelevant.590590LGZ Wien 42 R 110/23x EFSlg 175.712.

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