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IV. Unterhaltsvorschusshöhe (§§ 5, 6 UVG) (Neuhauser/Uitz)

Neuhauser/Uitz3. AuflMai 2025

A. Grundlagen

1. Höchstgrenzen

Titelvorschüsse sind nach der gesetzlichen Ausgangslage in der vom Kind beantragten Höhe410410Bei Titelvorschüssen nach § 3 UVG und § 4 Z 1 UVG wird es sich hierbei um den monatlichen Unterhaltsbetrag handeln, der aus dem aktuellen Unterhaltstitel hervorgeht. bis zur Grenze des im Unterhaltstitel festgesetzten Unterhaltsbetrages zu gewähren (§ 5 Abs 1 UVG).41141110 Ob 7/16a; LGZ Wien 43 R 629/16t EFSlg 150.696. Verfügt das Kind über einen Unterhaltstitel, der seinen Unterhaltsschuldner (zB in einem Scheidungsfolgenvergleich seiner Eltern nach § 55a EheG) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von einem einzigen Euro verpflichtet, ist auch dieser Betrag einem Titelvorschuss zugänglich (§ 3 UVG iVm § 4 Z 1 UVG), weil § 5 Abs 1 UVG Unterhaltsvorschussbeträge keiner Untergrenze unterwirft und die Bewilligung dieses faktisch geringen Titelvorschusses dem Kind gestattet, später von einer (gegebenenfalls rückwirkenden) Unterhaltsvorschusserhöhung nach § 19 Abs 2 UVG zu profitieren, weshalb ihm kein Rechtsmissbrauch vorzuwerfen ist (§ 1295 Abs 2 ABGB).41241210 Ob 65/22i; Neumayr in Schwimann/Kodek, ABGB5 § 5 UVG Rz 6; aA noch 7 Ob 571/93. Verfügt das Kind über mehrere Unterhaltstitel, entscheidet der im jüngsten Unterhaltstitel festgesetzte Unterhaltsbetrag über die Begrenzung der Höhe der zuzusprechenden Unterhaltsvorschüsse.41341310 Ob 22/10y; LG St. Pölten 23 R 424/22h EFSlg 175.440.

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