A. Mater semper certa est
Die rechtliche Abstammung von der Mutter regelt § 143 ABGB kurz und knapp: Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat. Der Rechtsgrundsatz, wonach die Mutter immer gewiss ist („mater semper certa est“), ist schon mehr als tausend Jahre alt.206 Im Verhältnis zwischen Mutter und Kind konnte man – anders als bei der Frage nach dem Erzeuger – immer davon ausgehen, dass das Kind von der Frau abstammt, die es geboren hat.207 Der Status der Mutter muss also nicht erst festgestellt werden, sondern wird gem § 143 ABGB durch die Geburt ex lege begründet.208
