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III. Rechte und Pflichten der Partner im Verhältnis zueinander (Beclin)

Beclin3. AuflMai 2025

A. Allgemeines

1. Keine Regelungen für das Innenverhältnis

Während das Eherecht umfassende Rechte und Pflichten der Eheleute untereinander vorsieht, die über die Auflösung der Ehe in Form von Unterhalts- und Aufteilungsansprüchen noch weit hinausreichen, sind für eine Lebensgemeinschaft keine familienrechtlichen Folgen im Innenverhältnis vorgesehen, und zwar weder für die Zeit der aufrechten Lebensgemeinschaft noch für den Fall der Trennung.

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