Die Unterhaltsbemessung ist eine Ermessensentscheidung im Einzelfall, die sich an den ehelichen Lebensverhältnissen zu orientieren hat.400 Ausschlaggebende Kriterien für die Höhe des Unterhalts sind die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten und der Bedarf des Berechtigten. Um diesen Erfordernissen gerecht zu werden, erfolgt die Bemessung des Unterhalts in einem Prozentsatz der Unterhaltsbemessungsgrundlage.
