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VI. Bemessung (Hinteregger)

Hinteregger3. AuflMai 2025

Die Unterhaltsbemessung ist eine Ermessensentscheidung im Einzelfall, die sich an den ehelichen Lebensverhältnissen zu orientieren hat.4004001 Ob 529, 530/92 JUS-Extra 1992, 29; 1 Ob 288/98d ARD 5124, 9; 2 Ob 295/00x EFSlg 91.858. Ausschlaggebende Kriterien für die Höhe des Unterhalts sind die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten und der Bedarf des Berechtigten. Um diesen Erfordernissen gerecht zu werden, erfolgt die Bemessung des Unterhalts in einem Prozentsatz der Unterhaltsbemessungsgrundlage.

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