Im folgenden Kapitel sollen die im ABGB geregelten Rechte und Pflichten in der Ehe beschrieben werden. Zunächst ist festzuhalten, dass die persönlichen Rechte und Pflichten der Ehegatten im Verhältnis zueinander – soweit nicht explizit anderes geregelt ist – grundsätzlich gleich sind (§ 89 ABGB).
