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9.1. Allgemeine Hinweise

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Verwaltungsstrafverfahren wegen Lohndumpings können für den Arbeitgeber neben den drohenden Strafen auch mit anderen rechtlichen „Unannehmlichkeiten“ verbunden sein:

Arbeitnehmer werden vom Krankenversicherungsträger, von der BUAK bzw vom Kompetenzzentrum LSDB über eine ihr Dienstverhältnis betreffende Strafanzeige wegen Unterentlohnung informiert.

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