Verwaltungsstrafverfahren wegen Lohndumpings können für den Arbeitgeber neben den drohenden Strafen auch mit anderen rechtlichen „Unannehmlichkeiten“ verbunden sein:
Arbeitnehmer werden vom Krankenversicherungsträger, von der BUAK bzw vom Kompetenzzentrum LSDB über eine ihr Dienstverhältnis betreffende Strafanzeige wegen Unterentlohnung informiert.
