Im Verwaltungsstrafrecht werden die folgenden 3 Formen der Täterschaft unterschieden:
Unmittelbare Täter (Haupttäter);Bestimmungstäter (Anstiftung);Im Verwaltungsstrafrecht werden die folgenden 3 Formen der Täterschaft unterschieden:
Unmittelbare Täter (Haupttäter);Bestimmungstäter (Anstiftung);