vorheriges Dokument
nächstes Dokument

5.1. Allgemeine Hinweise

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das kollektivvertragliche, mindestlohntarifliche bzw gesetzliche Mindestentgelt

hinsichtlich der laufenden Bezüge nicht bis zum Zeitpunkt der arbeitsrechtlichen Fälligkeit, hinsichtlich der (bereits fällig gewesenen) Sonderzahlungen nicht bis zum 31. 12. des laufenden Kalenderjahres

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte