Aus dem Blickwinkel der Mindestentgeltkontrolle ist die Frage von großer Bedeutung, wie sich arbeitsrechtliche Verjährungs- und Verfallsbestimmungen, ein vom Arbeitnehmer erklärter Anspruchsverzicht oder eine Vergleichsvereinbarung auf bereits geschehene Unterentlohnungen auswirken.
Verjährung und Verfall

