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4.16. Unzulässige Abzüge vom Brutto

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Lohndumping kann – trotz eines formal richtig ausgewiesenen Bruttobetrags – vorliegen, wenn der Arbeitgeber rechtlich nicht gedeckte Nettoabzüge für sich selbst verwendet und dadurch das aus dem kollektivvertraglichen Bruttoentgelt abgeleitete Nettoentgelt nicht beim Arbeitnehmer „ankommt“ (vgl Kozak, Aufrechnungserklärung: Formfreiheit versus Gesetzeszweck, RdW 1/2015, Seite 37).

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