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4.14. Lohndumping bei leitenden Angestellten

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Bei leitenden Angestellten ist für die Frage nach der Anwendbarkeit der Lohndumpingbestimmungen zu unterscheiden:

In jenen Branchen, in denen leitende Angestellte vom Kollektivvertrag zur Gänze oder von den Mindestentgeltregelungen ausgenommen sind, kann es naturgemäß auch keine behördliche Mindestentgeltkontrolle geben.

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