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4.13. All-In-Gehalt/Überstundenpauschale ohne ausreichende Deckung

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Unter All-Inclusive-Gehalt versteht man ein einheitliches Entgelt, mit dem alle Arbeitsleistungen inklusive Mehr- und Überstunden und – je nach Vereinbarung – auch alle anderen Bezugsbestandteile (zB Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitsentgelte, Reisezeiten, Bereitschaften etc) abgegolten sein sollen.

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