Das Arbeitszeitgesetz lässt in einigen Fällen die Führung vereinfachter Arbeitszeitaufzeichnungen zu. Das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ARÄG 2014, BGBl I 94/2014) hat diese Erleichterungen mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2015 erweitert:
Das Arbeitszeitgesetz lässt in einigen Fällen die Führung vereinfachter Arbeitszeitaufzeichnungen zu. Das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ARÄG 2014, BGBl I 94/2014) hat diese Erleichterungen mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2015 erweitert:
