Eine in der Praxis oft unterschätzte Fehlerquelle – mit weitreichenden Lohndumpingfolgen – kann in der unrichtigen Anwendung von Arbeitszeitbestimmungen liegen. Arbeitszeitfehler können nämlich durchaus dazu führen, dass das gewährte Gesamtentgelt im Lohnzahlungszeitraum das kollektivvertragliche Mindestniveau unterschreitet (zur Möglichkeit einer monatsübergreifenden Anrechnung aufgrund diesbezüglicher Anrechnungsvereinbarung siehe Seite 65 ff).

