vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4.9. Endabrechnungsfehler

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Die Endabrechnung eines ausscheidenden Arbeitnehmers ist naturgemäß ein sehr heikles Thema. So ist idR eine Vielzahl an offenen Ansprüchen abzurechnen (Urlaub, Zeitguthaben, anteilige Sonderzahlungen) und sind allfällige Abzüge (zB offene Vorschüsse, Ausbildungskosten etc) vorzunehmen. Gleichzeitig wird die Korrektheit der Abrechnung nach Beendigung des Dienstverhältnisses von den Arbeitnehmern (bzw von den konsultierten Rechtsberatern, wie zB der Arbeiterkammer) erfahrungsgemäß besonders kritisch unter die Lupe genommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte