Nach der überwiegenden Rechtsansicht (siehe dazu Seite 27) gelten die Lohndumpingbestimmungen auch für fortzahlungspflichtige Nichtleistungsfälle (Krankenentgelt, Urlaubsentgelt, Feiertagsentgelt etc). Bei der Beurteilung des Ausfallsprinzips gilt folgende Prüfungsreihenfolge:

