Die Frage der korrekten Berechnung von Sonderzahlungen bei unterjähriger Änderung des Arbeitszeitausmaßes (zB Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit oder umgekehrt) wird in der betrieblichen Praxis häufig diskutiert. Dabei sind, um Lohndumpingrisiken zu vermeiden, folgende Grundsätze zu beachten:

